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FAQ Internationale Beziehungen und europäische Politik

Wichtige Fragen und Antworten

1. Frage:
Welche Module werden im Fach Internationale Beziehungen und europäische Politik im Bachelor-bereich angeboten und wie setzen sie sich zusammen?

2. Frage:
Welche Rolle spielt die Studien- und Prüfungsordnung und was gilt es dabei zu beachten?

3. Frage:
Welche Anmeldungen sind für den erfolgreichen Besuch eines Moduls notwendig?

4. Frage:
Ich studiere auf Lehramt. Gelten beim Besuch der Module die gleichen Regeln wie für Bachelor?

5. Frage:
Was sind Studienleistungen und welche muss ich erbringen?

6. Frage:
Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Praktikums?

7. Frage:
Welche Formalia sind bei der Erstellung von Hausarbeiten zu beachten?

8. Frage:
Ich möchte meine Bachelor-Arbeit im Bereich Internationale Beziehungen und europäische Politik schreiben. Wie gehe ich vor?

1. Frage:
Welche Module werden im Fach Internationale Beziehungen und europäische Politik im Bachelor-bereich angeboten und wie setzen sie sich zusammen?

Antwort zu Frage 1:

Im Sommersemester wird jeweils das „Basismodul IB und  europäische Politik" (3 SWS bzw. 5 LP) angeboten. Es besteht aus der  zweistündigen Vorlesung „Einführung in die Internationalen Beziehungen",  die durch eine obligatorische einstündige Übung ergänzt wird.

Im Wintersemester wird jeweils das "Aufbaumodul IB und  europäische Politik" (4 SWS bzw. 10 LP) angeboten, das aus der obligatorischen zweistündigen Vorlesung "Einführung in die europäische Politik" plus einem obligatorischen Seminar besteht. Hierfür stehen mehrere Seminare zu unterschiedlichen Themenfeldern zur Auswahl. Etwas verwirrend mag der Umstand sein,  dass in älteren Studienordnungen das Aufbaumodul nur 2 SWS bzw. 5 LP  hatte und zusätzlich ein "Ergänzungsmodul" von 2 SWS bzw. 5 LP  obligatorisch war (und dies für diese Fälle auch weiterhin so im  Löwenportal abgerechnet werden muss).

Für einige ältere Semester firmieren die im Lehrangebot gleichen Module noch unter dem alten Titel „Internationale Beziehungen und deutsche Außenpolitik“. Es handelt sich dabei aber um das gleiche Lehrangebot.

2. Frage:
Welche Rolle spielt die Studien- und Prüfungsordnung und was gilt es dabei zu beachten?

Antwort zu Frage 2:

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Studien- und Prüfungsordnung (StPO) kennen, die für Sie gilt. Dies richtet sich nach dem Semester Ihrer Einschreibung; die zu dieser Zeit geltende StPO gilt für Sie bis zum Abschluss Ihres Studiums, auch wenn neuere Ordnungen in Kraft gesetzt worden sein sollten.

Die zentrale StPO für Bachelorstudiengänge stammt aus dem Jahr 2007. In den Jahren 2010, 2013 und 2014 wurden jedoch Änderungsordnungen beschlossen, die Teile der StPO von 2007 verändert haben. Leider liegt derzeit keine konsolidierte Fassung vor, so dass Sie die StPO von 2007 neben die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation neueste Änderungsordnung legen müssen, um in der Zusammenschau die für Sie gültigen Regelungen ablesen zu können. Bezogen auf einzelne Veranstaltungen finden Sie die Anforderungen immer in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung in StudIP. Selbstverständlich werden diese zudem ausführlich in der ersten Sitzung der jeweiligen Veranstaltung erläutert.

3. Frage:
Welche Anmeldungen sind für den erfolgreichen Besuch eines Moduls notwendig?

Antwort zu Frage 3:

Um ein Modul erfolgreich abzuschließen, müssen Sie drei Anmeldungen vornehmen: für die Veranstaltung selbst in StudIP, für das zugrundeliegende Modul im Löwenportal und schließlich für die Modulleistung (Prüfung), ebenfalls im Löwenportal. Bitte beachten Sie, dass für alle drei Anmeldungen unterschiedliche Fristen gelten, die Sie in den jeweiligen Portalen einsehen können. Nachträgliche Anmeldungen außerhalb der jeweiligen Fristen sind grundsätzlich nicht möglich.

4. Frage:
Ich studiere auf Lehramt. Gelten beim Besuch der Module die gleichen Regeln wie für Bachelor?

Antwort zu Frage 4:

Für Studierende in den Lehramtsstudiengängen existieren bisweilen abweichende Anforderungen für die Modulleistung. Bitte beachten Sie die für Sie geltende Studienordnung und kontaktieren Sie die Dozentin/den Dozenten der Veranstaltung frühzeitig (zu Beginn des Semesters), wenn Sie eine andere Modulleistung erbringen müssen als in der Veranstaltungsbeschreibung in StudIP angegeben.

5. Frage:
Was sind Studienleistungen und welche muss ich erbringen?

Antwort zu Frage 5:

Zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums müssen Sie sowohl die (benotete) Modulleistung als auch Studienleistungen erfolgreich erbringen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Modulhandbuch und in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung in StudIP. Selbstverständlich werden diese zudem ausführlich in der ersten Sitzung der jeweiligen Veranstaltung erläutert.

6. Frage:
Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Praktikums?

Antwort zu Frage 6:

Die Anerkennungsfähigkeit beruht auf drei Kriterien: formalen, inhaltlichen und ‚handwerklichen‘. Die Formalia sind durch die Studien- und Prüfungsordnung vorgegeben (Anforderungen bezüglich des zeitlichen Umfangs). Die inhaltliche Dimension meint den Bezug zur Politikwissenschaft oder zu Berufsfeldern, in denen PolitikwissenschaftlerInnen im Allgemeinen später eine Anstellung finden können. Das dritte Kriterium bezieht sich auf die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Sie während des Studiums erwerben bzw. trainieren. In begründeten Ausnahmefällen müssen nicht alle drei Kriterien vollständig erfüllt sein. In jedem Fall sind Sie dafür verantwortlich, für eine möglichst weitreichende Übereinstimmung zu sorgen.

7. Frage:
Welche Formalia sind bei der Erstellung von Hausarbeiten zu beachten?

Antwort zu Frage 7:

Sofern Sie eine Arbeit im Bereich Internationale Beziehungen und europäische Politik einreichen wollen, lesen Sie bitte vorab die entsprechenden Hinweise in unserem Leitfaden.

8. Frage:
Ich möchte meine Bachelor-Arbeit im Bereich Internationale Beziehungen und europäische Politik schreiben. Wie gehe ich vor?

Antwort zu Frage 8:

Zunächst sollten Sie die Sprechstunde eines Angehörigen des Lehrbereichs aufsuchen. Dann müssen Sie einen Antrag an das Institut richten, um einem Lehrbereich zugeteilt zu werden (Formular: http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=36267&elem=2827711). Wenn Sie hiernach die Bestätigung erhalten, dass Sie uns zugeteilt worden sind, ist der Besuch des IB-Kolloquiums obligatorisch. Schließlich müssen Sie sich auch noch formal beim Prüfungsamt anmelden. Wenn Sie diesen Schritt getan haben, haben Sie acht Wochen Zeit, Ihre Arbeit einzureichen. Nach der Begutachtung (max. acht Wochen) folgt schließlich die Verteidigung der Arbeit.

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